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Bürgerveranstaltung Sanierungssatzung

Am 21.09.2023 fand im Rathaus von Altenberge eine Informationsveranstaltung zur Aufstellung einer Sanierungssatzung statt, bei der die DSK (Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH) aus Bielefeld

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Machen Sie mit!

Der Alte Friedhof stellt die einzige Grünfläche mit altem Baumbestand in der Ortsmitte dar. Die Eingangsbereiche zur Freifläche weisen Gestaltungsbedarf insbesondere bezogen auf Wegeführung und Orientierung auf. Ziel ist die stärkere Frequentierung und Erhöhung der Verweildauer aller Altersklassen auf dem Gelände sowie die Aufwertung der vorhandenen Wegeführungen zum alten Friedhof. Im Rahmen einer Mehrfachbeauftragung mit drei Landschaftsarchitekturbüros soll die beste Lösung für die Aufwertung des Alten Friedhofs gefunden werden. 

Ihre Meinung ist uns wichtig! Vielen Dank für Ihre rege Teilnahme an der digitalen Bürgerbeteiligung. Auf dieser Seite hatten Sie die Möglichkeit, Ihre Einschätzungen, Wünsche und Anregungen in der Vorbereitung des Wettbewerbs einzubringen. Die Ergebnisse bilden eine wichtige Grundlage für die Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe. Die Beteiligung für den Wettbewerb ist beendet. 

Vielen Dank für Ihre Beteiligung!

Pläne und Unterlagen können Sie gerne an folgende E-Mail Adresse senden: seda.senyurt@dsk-gmbh.de

Diese interaktive Pinnwand bietet Ihnen die Möglichkeit einer interaktiven Beteiligung in Echtzeit. In Echtzeit bedeutet, dass Ihre Beiträge nicht moderiert und zeitverzögert auf der Webseite widergespiegelt werden, sondern unmittelbar nach dem Absenden für alle sichtbar sind. Ihre Teilnahme ist uns wichtig, denn die Daten und Ergebnisse bilden die wesentliche Grundlage für die Erstellung der Wettbewerbsaufgabe.

Wie beteilige ich mich?

Mit Hilfe der Stecknadelfunktion können Sie ihre Einschätzungen, Wünsche und Anregungen einbringen. Klicken Sie dafür auf die Pinnwand und anschließend auf “Neuen Vorschlag hinzufügen”. Nun können Sie das erscheinende Formularfeld ausfüllen.

Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, bereits eingebrachte Ideen anderer zu lesen, zu bewerten und/oder zu kommentieren. Klicken Sie dafür auf die bereits eingestellten Stecknadeln. Kommentare werden mit dem zuvor ausgefüllten Namen angezeigt. Bevor ein Kommentar erscheint, muss er durch die Moderatoren freigegeben werden.

Was passiert mit meinen Daten?

Es werden Ihr Name und ihre E-Mail-Adresse abgefragt. Das Eintragen von Namen und E-Mail-Adressen verhindert primär das wahllose Setzen von Punkten und verleiht dieser Interaktion eine höhere Seriosität. Sie dienen zudem für mögliche Rückfragen seitens der Gemeinde. Name und E-Mail-Adresse werden beim Setzen oder Bewerten eines Punktes nicht angezeigt. Nur bei einem Kommentar wird der Name angezeigt. Das Setzen eines Punktes wird nach dem “Absenden” nicht moderiert, sondern sofort veröffentlicht. Sie können diesen Punkt nicht löschen. Wenn Sie eine Löschung wünschen, können Sie das hier tun. Voraussetzung dafür ist die Nennung Ihrer E-Mail-Adresse. Die Moderatoren behalten sich bei groben Verstößen oder Missbrauch die Löschung der gesetzten Punkte vor.

Überblick

Hier finden Sie die Ergebnisse vergangener Abstimmungen
zum Rathaus-Standort und zur Neugestaltung des Kirchplatzes:

Gestaltung der Ortsmitte

Willkommen bei Altenberge 2030!
Die Gemeinde Altenberge setzt seit 2016 mit Förderung durch Bund und Land Maßnahmen zur Umgestaltung der Ortsmitte um. Die Basis bildet das Integrierte Handlungskonzept (IHK), welches aus dem Gemeindeentwicklungskonzept (GEK) abgeleitet wurde. Das vollständige IHK finden Sie hier.

Um die Ortsmitte Altenberge auch weiterhin als lebendige und belebten Wohn- und Arbeitsort zu erhalten, sollen die zentralen öffentlichen Räume und Gebäude aufgewertet werden. Wichtig ist hierbei auch die Sanierung von privatem Gebäudebestand, welcher das Ortsbild prägt

Begleiten Sie uns auf dem virtuellen Stadtrundgang und verfolgen Sie mit, welche Umgestaltungsmaßnahmen die Gemeinde Altenberge umgesetzt hat und für die Zukunft plant!

Vorher
Nachher

Vorher-Nachher-Bild vom Marktplatz

Fördermöglichkeiten

Gestalten Sie mit!

Öffentliche und private Investitionen gehen Hand in Hand bei der Erneuerung der Ortsmitte. Immobilieneigentümer können daher Zuschüsse für die Aufwertung ihrer Gebäude erhalten.

Wie Sie eine Förderung beantragen können und was Sie sonst noch wissen müssen, erfahren Sie hier:

  • Erneuerung von öffentlich sichtbaren Gebäudeaußenfassaden, einschließlich dem Austausch von Schaufensteranlagen, sonstigen Fenstern und Türen;
  • Erneuerung von öffentlich sichtbaren Dachflächen, inkl. stadtökologisch sinnvoller Begrünung;
  • Erneuerung von öffentlich sichtbaren Stützmauern und historischen Einfriedungen;
  • Herrichtung und Gestaltung von öffentlich sichtbaren Hofflächen, auch in Verbindung mit dem Rückbau von untergeordneten Nebengebäuden wie z. B. Garagen, Schuppen und Mauern sowie der Entsiegelung von befestigten Flächen;
  • Schaffung oder Verbesserung der Zugänglichkeit von Gebäuden;
  • Entsiegelung befestigter Flächen zur Schaffung von nicht-öffentlichen Grün- und Gartenflächen;
  • Aufwertung bestehender öffentlich sichtbarer Zugänge sowie Schaffung barrierefreier Zugänge;
  • bei Neubauten der Mehraufwand durch besondere städtebauliche oder denkmalbedingte Auflagen.

Die Förderung erfolgt über einen Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Die Höhe des Zuschusses beträgt 50% der förderfähigen Kosten. Je nach Maßnahme gibt es eine Obergrenze. Diese können Sie der Vergaberichtlinie entnehmen oder Sie sprechen uns direkt an.

  • Eigentümer
  • Erbbauberechtigte
  • Personen mit eigentümergleicher Rechtsstellung

Das Gebäude muss innerhalb des festgelegten Sanierungsgebiets liegen. Grundsätzlich ist ebenfalls zu beachten, dass die Städtebauförderung nachrangig gegenüber anderen Fördermitteln zu behandeln ist. Das bedeutet, sollte es für Ihr Vorhaben andere Fördermöglichkeiten geben, etwa über die kfW, das BAFA oder die NRW.Bank, müssen diese Fördermöglichkeiten genutzt werden. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht allerdings nicht.

Eine rückwirkende Förderung ist leider nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass die Arbeiten noch nicht angefangen haben dürfen, auch eine Beauftragung der ausführenden Firma oder Firmen darf noch nicht erfolgt sein. Die Beauftragung eines Planers und dessen Leistungen schließen eine Förderung allerdings nicht aus.

Die Arbeiten können beauftragt werden, sobald Ihnen ein Förderbescheid oder eine Modernisierungsvereinbarung vorliegt.

Die Arbeiten müssen von einem Fachbetrieb ausgeführt werden. Sollten Sie die Arbeiten dennoch selbst vornehmen wollen, können Sie für die Materialkosten von der Förderung profitieren. Beachten Sie bitte, dass auch in diesem Fall eine rückwirkende Begünstigung nicht möglich ist.

Die Förderung wird über einen Zuwendungsantrag direkt bei der Gemeinde Altenberge beantragt. Dem Antrag sind weitere Unterlagen wie Kostenvoranschläge, Eigentümernachweis und ähnliches beizufügen. Sie können die DSK oder die Gemeinde Altenberge gerne ansprechen und wir helfen Ihnen kostenlos bei der Zusammenstellung der Unterlagen und der Beantragung.

Eine Förderung kann pro Objekt nur einmal beantragt werden. Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne, alle notwendigen Maßnahmen mit einem Förderantrag zu beantragen.

Sie können sich mit allen Fragen rund um eine Modernisierung, auch zur Ideenfindung, gerne an die DSK oder die Gemeinde Altenberge wenden, selbstverständlich kostenlos.

Unsere Gemeinde soll schöner werden!! Helfen Sie mit!!

Ihnen fällt ein Projekt ein, das bisher nicht zur Sprache gekommen ist? Sie finden, dass in Altenberges Zentrum etwas fehlt? Bringen Sie Ihre Ideen für Projekte wie Kunstaktionen, Begrünung, Möblierung oder was Ihnen sonst noch einfällt ein. Finanziert werden könnte Ihre Idee für Altenberge über den Innenstadtfonds.

Der Innenstadtfonds setzt sich zu 50% aus öffentlichen und zu 50% aus privaten Finanzmitteln zusammen. Bund, Land und die Gemeinde Altenberge zahlen für jeden Euro, der aus privaten Mitteln in den Innenstadtfonds eingezahlt wird, einen weiteren Euro in den Fonds. Zur Aktivierung der öffentlichen Förderung sind demnach private Mittel notwendig.

Es werden beispielsweise Projekte wie

Investitionsvorbereitende Maßnahmen

  • Analysen und Konzepte zur Umsetzung von investiven Maßnahmen
  • Umnutzungskonzepte für Leerstandsobjekte
  • Wettbewerbe
  • Beratung von Immobilieneigentümern

Investive Maßnahmen im öffentlichen Raum

  • Punktuelle Straßenumgestaltung (z. B. bauliche Gestaltung Eingangssituationen)
  • Ergänzende Beleuchtung
  • Ergänzung Stadtmobiliar (z. B. Bänke, Spielgeräte)
  • Begrünung
  • Beschilderungs-, Informations- und Leitsysteme
  • Kunstobjekte

Nicht-investive Maßnahmen

  • Aufbau Ladenflächendatenbank
  • Durchführung Ladenflächenmanagement
  • Informationsbroschüren für Eigentümer und Investoren
  • Runde Tische und Innenstadtforen
  • Qualifizierungsmaßnahmen für Unternehmen
  • Ergänzungsmaßnahmen Reinigungsintervall
  • Marketingaktionen und Veranstaltungen
  • Serviceoffensiven (z. B. Lieferservice, Gepäckaufbewahrungsangebote)

gefördert.

Ausgenommen sind Projekte oder Aktionen die ausschließlich der Gewinnerzielung dienen.

Einzelpersonen, Unternehmen, Vereine und Bürgerinitiativen, Verbände, gemeinnützige Träger, Bildungs- und Betreuungseinrichtungen

Es werden Investitionskosten, Sachkosten und Honorarkosten gefördert.

Anträge können schriftlich an die Gemeinde Altenberge gerichtet werden. Dem Antrag sind Unterlagen der zu erwartenden Kosten, etwa über Angebotsabfragen, beizufügen. Die DSK und die Gemeinde Altenberge helfen Ihnen gerne weiter.

Eine rückwirkende Förderung ist leider nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass auch eine Auftragserteilung an ein Unternehmen bereits die Förderung ausschließt. Planungsleistungen sind von dieser Regelung ausgenommen.

Es gibt eine sogenannte Bagatellgrenze, die bei 250 € liegt. Dies bedeutet, dass ein Projekt oder eine Aktion mindestens Kosten in Höhe von 500 € verursachen muss, um von der Förderung profitieren zu können. Zum anderen ist die Förderung auf 7.000€ Kosten pro Projekt/ Aktion, begrenzt.

Sofern Sie sich für eine finanzielle Beteiligung am Innenstadtfonds entschließen, können Sie diese als Spende steuerlich geltend machen.

Zuwendungen für Projekte aus den Bereichen Kunst und Kultur, Denkmalschutz und Denkmalpflege, Kriminalprävention, Sport, Heimatpflege und Heimatkunde, traditionelles Brauchtum, bürgerschaftliches Engagement zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke können als Spende bescheinigt werden.

 Die Spendenbescheinigung wird Ihnen von der Gemeinde Altenberge ausgestellt.

Die Gemeinde Altenberge stellt eine entsprechende Spendenbescheinigung aus.

Galerie und Downloads

Bildergalerie

Luftbilder

Kontakt

Sebastian Nebel
Kirchstraße 25, 48341 Altenberge
Tel.: 02505 8227
E-Mail: sebastian.nebel@altenberge.de

Internet: www.altenberge.de

Isabell Santüns
Mittelstraße 55, 33602 Bielefeld

Tel.: 0521 584864-28
E-Mail: isabell.santuens@dsk-gmbh.de
Internet: www.dsk-gmbh.de