Siegerentwürfe werden gezeigt
Wer macht das Rennen um den Siegerentwurf zum Neubau des Rathauses? Am 7. September findet in der Hooiker Halle die nichtöffentliche Preisgerichtssitzung statt. Bereits ein
Wer macht das Rennen um den Siegerentwurf zum Neubau des Rathauses? Am 7. September findet in der Hooiker Halle die nichtöffentliche Preisgerichtssitzung statt. Bereits ein
Die Vorbereitungen für den Realisierungswettbewerb zum Rathausneubau laufen mit Hochdruck. Die teilnehmenden Büros, Fachpreisrichter und Sachpreisrichter stehen fest. Am 11.05.2021 um 19.00 Uhr findet eine
Der Rathausneubau ist eines der vielen Großprojekten, die in den nächsten Jahren umgesetzt werden sollen. Die Vorbereitungen für den Realisierungswettbewerb schreiten voran. Die europaweite Wettbewerbsbekanntmachung
Hier finden Sie die Ergebnisse vergangener Abstimmungen
zum Rathaus-Standort und zur Neugestaltung des Kirchplatzes:
Willkommen bei Altenberge 2030!
Die Gemeinde Altenberge setzt seit 2016 mit Förderung durch Bund und Land Maßnahmen zur Umgestaltung der Ortsmitte um. Die Basis bildet das Integrierte Handlungskonzept (IHK), welches aus dem Gemeindeentwicklungskonzept (GEK) abgeleitet wurde. Das vollständige IHK finden Sie hier.
Um die Ortsmitte Altenberge auch weiterhin als lebendige und belebten Wohn- und Arbeitsort zu erhalten, sollen die zentralen öffentlichen Räume und Gebäude aufgewertet werden. Wichtig ist hierbei auch die Sanierung von privatem Gebäudebestand, welcher das Ortsbild prägt
Begleiten Sie uns auf dem virtuellen Stadtrundgang und verfolgen Sie mit, welche Umgestaltungsmaßnahmen die Gemeinde Altenberge umgesetzt hat und für die Zukunft plant!
Gestalten Sie mit!
Öffentliche und private Investitionen gehen Hand in Hand bei der Erneuerung der Ortsmitte. Immobilieneigentümer können daher Zuschüsse für die Aufwertung ihrer Gebäude erhalten.
Wie Sie eine Förderung beantragen können und was Sie sonst noch wissen müssen, erfahren Sie hier:
Die Förderung erfolgt über einen Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Die Höhe des Zuschusses beträgt 50% der förderfähigen Kosten. Je nach Maßnahme gibt es eine Obergrenze. Diese können Sie der Vergaberichtlinie entnehmen oder Sie sprechen uns direkt an.
Das Gebäude muss innerhalb des festgelegten Sanierungsgebiets liegen. Grundsätzlich ist ebenfalls zu beachten, dass die Städtebauförderung nachrangig gegenüber anderen Fördermitteln zu behandeln ist. Das bedeutet, sollte es für Ihr Vorhaben andere Fördermöglichkeiten geben, etwa über die kfW, das BAFA oder die NRW.Bank, müssen diese Fördermöglichkeiten genutzt werden. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht allerdings nicht.
Eine rückwirkende Förderung ist leider nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass die Arbeiten noch nicht angefangen haben dürfen, auch eine Beauftragung der ausführenden Firma oder Firmen darf noch nicht erfolgt sein. Die Beauftragung eines Planers und dessen Leistungen schließen eine Förderung allerdings nicht aus.
Die Arbeiten können beauftragt werden, sobald Ihnen ein Förderbescheid oder eine Modernisierungsvereinbarung vorliegt.
Die Arbeiten müssen von einem Fachbetrieb ausgeführt werden. Sollten Sie die Arbeiten dennoch selbst vornehmen wollen, können Sie für die Materialkosten von der Förderung profitieren. Beachten Sie bitte, dass auch in diesem Fall eine rückwirkende Begünstigung nicht möglich ist.
Die Förderung wird über einen Zuwendungsantrag direkt bei der Gemeinde Altenberge beantragt. Dem Antrag sind weitere Unterlagen wie Kostenvoranschläge, Eigentümernachweis und ähnliches beizufügen. Sie können die DSK oder die Gemeinde Altenberge gerne ansprechen und wir helfen Ihnen kostenlos bei der Zusammenstellung der Unterlagen und der Beantragung.
Eine Förderung kann pro Objekt nur einmal beantragt werden. Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne, alle notwendigen Maßnahmen mit einem Förderantrag zu beantragen.
Sie können sich mit allen Fragen rund um eine Modernisierung, auch zur Ideenfindung, gerne an die DSK oder die Gemeinde Altenberge wenden, selbstverständlich kostenlos.
Unsere Gemeinde soll schöner werden!! Helfen Sie mit!!
Ihnen fällt ein Projekt ein, das bisher nicht zur Sprache gekommen ist? Sie finden, dass in Altenberges Zentrum etwas fehlt? Bringen Sie Ihre Ideen für Projekte wie Kunstaktionen, Begrünung, Möblierung oder was Ihnen sonst noch einfällt ein. Finanziert werden könnte Ihre Idee für Altenberge über den Innenstadtfonds.
Der Innenstadtfonds setzt sich zu 50% aus öffentlichen und zu 50% aus privaten Finanzmitteln zusammen. Bund, Land und die Gemeinde Altenberge zahlen für jeden Euro, der aus privaten Mitteln in den Innenstadtfonds eingezahlt wird, einen weiteren Euro in den Fonds. Zur Aktivierung der öffentlichen Förderung sind demnach private Mittel notwendig.
Es werden beispielsweise Projekte wie
Investitionsvorbereitende Maßnahmen
Investive Maßnahmen im öffentlichen Raum
Nicht-investive Maßnahmen
gefördert.
Ausgenommen sind Projekte oder Aktionen die ausschließlich der Gewinnerzielung dienen.
Einzelpersonen, Unternehmen, Vereine und Bürgerinitiativen, Verbände, gemeinnützige Träger, Bildungs- und Betreuungseinrichtungen
Es werden Investitionskosten, Sachkosten und Honorarkosten gefördert.
Anträge können schriftlich an die Gemeinde Altenberge gerichtet werden. Dem Antrag sind Unterlagen der zu erwartenden Kosten, etwa über Angebotsabfragen, beizufügen. Die DSK und die Gemeinde Altenberge helfen Ihnen gerne weiter.
Eine rückwirkende Förderung ist leider nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass auch eine Auftragserteilung an ein Unternehmen bereits die Förderung ausschließt. Planungsleistungen sind von dieser Regelung ausgenommen.
Es gibt eine sogenannte Bagatellgrenze, die bei 250 € liegt. Dies bedeutet, dass ein Projekt oder eine Aktion mindestens Kosten in Höhe von 500 € verursachen muss, um von der Förderung profitieren zu können. Zum anderen ist die Förderung auf 7.000€ Kosten pro Projekt/ Aktion, begrenzt.
Sofern Sie sich für eine finanzielle Beteiligung am Innenstadtfonds entschließen, können Sie diese als Spende steuerlich geltend machen.
Zuwendungen für Projekte aus den Bereichen Kunst und Kultur, Denkmalschutz und Denkmalpflege, Kriminalprävention, Sport, Heimatpflege und Heimatkunde, traditionelles Brauchtum, bürgerschaftliches Engagement zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke können als Spende bescheinigt werden.
Die Spendenbescheinigung wird Ihnen von der Gemeinde Altenberge ausgestellt.
Die Gemeinde Altenberge stellt eine entsprechende Spendenbescheinigung aus.
Sebastian Nebel
Kirchstraße 25, 48341 Altenberge
Tel.: 02505 8227
E-Mail: sebastian.nebel@altenberge.de
Internet: www.altenberge.de
Seda Senyurt
Mittelstraße 55, 33602 Bielefeld
Tel.: 0521 584864-34
E-Mail: seda.senyurt@dsk-gmbh.de
Internet: www.dsk-gmbh.de