
Kanalbauarbeiten in der Kirchstraße
Die Arbeiten in der Kirchstraße laufen derzeit auf Hochtouren. Die
Informieren Sie sich über aktuelle Projekte und Entwicklungen innerhalb der Gemeinde Altenberge. Entdecken Sie, wie unsere Gemeinde nachhaltig, modern und lebenswert für die Zukunft gestaltet wird.
Seit 2016 arbeitet die Gemeinde Altenberge an der Neugestaltung ihrer Ortsmitte – mit dem Ziel, einen lebendigen und zukunftsfähigen Mittelpunkt zu schaffen, der gleichzeitig die Identität des Ortes bewahrt. Grundlage ist das Integrierte Handlungskonzept (IHK), gefördert durch Bund und Land. Das vollständige IHK mit allen geplanten Maßnahmen und Zielen finden Sie hier.
Im Fokus stehen die Modernisierung öffentlicher Plätze, die Sanierung zentraler Gebäude sowie die Aufwertung des historischen Ortsbildes – auch durch die Erhaltung privater Bausubstanz.
Entdecken Sie auf unserem virtuellen Rundgang, was bereits entstanden ist und was noch geplant wird. Gestalten wir gemeinsam die Ortsmitte von morgen – für ein lebenswertes Altenberge.

Die Arbeiten in der Kirchstraße laufen derzeit auf Hochtouren. Die

Der Rathausneubau in Altenberge nimmt weiter Gestalt an. Das neue

Am 21.11.2023 fand in der Gooiker-Sporthalle ein Workshop für das
Der Marktplatz in Altenberge wurde im Rahmen der Städtebauförderung umfassend neugestaltet und präsentiert sich heute als moderner, lebendiger Treffpunkt im Herzen der Gemeinde. Helles, hochwertiges Pflaster sorgt für eine freundliche und offene Atmosphäre, während das moderne Wasserspiel besondere Akzente setzt und zum Verweilen einlädt. Elegante Sitzmöglichkeiten und liebevoll gestaltete Aufenthaltsbereiche schaffen einen Ort der Begegnung für Jung und Alt und verleihen dem Platz eine hohe Aufenthaltsqualität.
Wischen Sie über das Bild und entdecken Sie die beeindruckende Visualisierung des neuen Marktplatzes – ein eindrucksvoller Blick auf die gelungene Verbindung von moderner Gestaltung, Aufenthaltsqualität und urbanem Leben.

In dem folgenden Video können Sie die faszinierende Visualisierung des geplanten neuen Rathauses sehen.
Tauchen Sie ein in die Zukunft unserer Gemeinde und erleben Sie, wie das neue Rathaus nicht nur ein moderner Blickfang, sondern auch ein zentraler Ort für alle Bürgerinnen und Bürger wird.
Gestalten Sie mit!
Öffentliche und private Investitionen gehen Hand in Hand bei der Erneuerung der Ortsmitte. Immobilieneigentümer können daher Zuschüsse für die Aufwertung ihrer Gebäude erhalten.
Wie Sie eine Förderung beantragen können und was Sie sonst noch wissen müssen, erfahren Sie hier:
Die Förderung erfolgt über einen Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Die Höhe des Zuschusses beträgt 50% der förderfähigen Kosten. Je nach Maßnahme gibt es eine Obergrenze. Diese können Sie der Vergaberichtlinie entnehmen oder Sie sprechen uns direkt an.
Das Gebäude muss innerhalb des festgelegten Sanierungsgebiets liegen. Grundsätzlich ist ebenfalls zu beachten, dass die Städtebauförderung nachrangig gegenüber anderen Fördermitteln zu behandeln ist. Das bedeutet, sollte es für Ihr Vorhaben andere Fördermöglichkeiten geben, etwa über die kfW, das BAFA oder die NRW.Bank, müssen diese Fördermöglichkeiten genutzt werden. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht allerdings nicht.
Eine rückwirkende Förderung ist leider nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass die Arbeiten noch nicht angefangen haben dürfen, auch eine Beauftragung der ausführenden Firma oder Firmen darf noch nicht erfolgt sein. Die Beauftragung eines Planers und dessen Leistungen schließen eine Förderung allerdings nicht aus.
Die Arbeiten können beauftragt werden, sobald Ihnen ein Förderbescheid oder eine Modernisierungsvereinbarung vorliegt.
Die Arbeiten müssen von einem Fachbetrieb ausgeführt werden. Sollten Sie die Arbeiten dennoch selbst vornehmen wollen, können Sie für die Materialkosten von der Förderung profitieren. Beachten Sie bitte, dass auch in diesem Fall eine rückwirkende Begünstigung nicht möglich ist.
Die Förderung wird über einen Zuwendungsantrag direkt bei der Gemeinde Altenberge beantragt. Dem Antrag sind weitere Unterlagen wie Kostenvoranschläge, Eigentümernachweis und ähnliches beizufügen. Sie können die DSK oder die Gemeinde Altenberge gerne ansprechen und wir helfen Ihnen kostenlos bei der Zusammenstellung der Unterlagen und der Beantragung.
Eine Förderung kann pro Objekt nur einmal beantragt werden. Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne, alle notwendigen Maßnahmen mit einem Förderantrag zu beantragen.
Sie können sich mit allen Fragen rund um eine Modernisierung, auch zur Ideenfindung, gerne an die DSK oder die Gemeinde Altenberge wenden, selbstverständlich kostenlos.
Unsere Gemeinde soll schöner werden!! Helfen Sie mit!!
Ihnen fällt ein Projekt ein, das bisher nicht zur Sprache gekommen ist? Sie finden, dass in Altenberges Zentrum etwas fehlt? Bringen Sie Ihre Ideen für Projekte wie Kunstaktionen, Begrünung, Möblierung oder was Ihnen sonst noch einfällt ein. Finanziert werden könnte Ihre Idee für Altenberge über den Innenstadtfonds.
Der Innenstadtfonds setzt sich zu 50% aus öffentlichen und zu 50% aus privaten Finanzmitteln zusammen. Bund, Land und die Gemeinde Altenberge zahlen für jeden Euro, der aus privaten Mitteln in den Innenstadtfonds eingezahlt wird, einen weiteren Euro in den Fonds. Zur Aktivierung der öffentlichen Förderung sind demnach private Mittel notwendig.
Es werden beispielsweise Projekte wie
Investitionsvorbereitende Maßnahmen
Investive Maßnahmen im öffentlichen Raum
Nicht-investive Maßnahmen
gefördert.
Ausgenommen sind Projekte oder Aktionen die ausschließlich der Gewinnerzielung dienen.
Einzelpersonen, Unternehmen, Vereine und Bürgerinitiativen, Verbände, gemeinnützige Träger, Bildungs- und Betreuungseinrichtungen
Es werden Investitionskosten, Sachkosten und Honorarkosten gefördert.
Anträge können schriftlich an die Gemeinde Altenberge gerichtet werden. Dem Antrag sind Unterlagen der zu erwartenden Kosten, etwa über Angebotsabfragen, beizufügen. Die DSK und die Gemeinde Altenberge helfen Ihnen gerne weiter.
Eine rückwirkende Förderung ist leider nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass auch eine Auftragserteilung an ein Unternehmen bereits die Förderung ausschließt. Planungsleistungen sind von dieser Regelung ausgenommen.
Es gibt eine sogenannte Bagatellgrenze, die bei 250 € liegt. Dies bedeutet, dass ein Projekt oder eine Aktion mindestens Kosten in Höhe von 500 € verursachen muss, um von der Förderung profitieren zu können. Zum anderen ist die Förderung auf 7.000€ Kosten pro Projekt/ Aktion, begrenzt.
Sofern Sie sich für eine finanzielle Beteiligung am Innenstadtfonds entschließen, können Sie diese als Spende steuerlich geltend machen.
Zuwendungen für Projekte aus den Bereichen Kunst und Kultur, Denkmalschutz und Denkmalpflege, Kriminalprävention, Sport, Heimatpflege und Heimatkunde, traditionelles Brauchtum, bürgerschaftliches Engagement zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke können als Spende bescheinigt werden.
Die Spendenbescheinigung wird Ihnen von der Gemeinde Altenberge ausgestellt.
Die Gemeinde Altenberge stellt eine entsprechende Spendenbescheinigung aus.
Mehr Netto vom Brutto!
Unabhängig von den genannten Zuschüssen können Sie als Immobilieneigentümer im Sanierungsgebiet „Ortskern Altenberge“ die erhöhte steuerliche Begünstigung für Modernisierungsmaßnahmen im und am Gebäude gemäß §§ 7h, 10f, und 11a EStG in Anspruch nehmen. Möglich ist es beispielsweise, Arbeitsleistungen – ausgeführt durch ein beauftragtes Fachunternehmen – sowie Materialkosten steuerlich geltend zu machen. Jedoch ist nicht alles absetzbar: Neubau, Grundstückserwerb oder Luxusmodernisierungen sind grundsätzlich nicht begünstigungsfähig.
Was ist zu beachten?
Je nachdem, ob das Gebäude selbst genutzt oder vermietet wird, können die Kosten in Abhängigkeit zu Ihrem Steueraufkommen innerhalb von wenigen Jahren zu 90 – 100 % beim Finanzamt geltend gemacht werden. Voraussetzung hierfür ist, dass vor Durchführung der Arbeiten ein Vertrag mit der Gemeinde geschlossen wird, der beim Finanzamt gemeinsam mit einer Bescheinigung der Gemeinde nach Bauabschluss vorzulegen ist.
Die Prüfung sowie eine verbindliche Auskunft über die voraussichtliche Höhe der Steuerbegünstigung obliegen dem zuständigen Finanzamt. Fragen zum Thema erhöhte steuerliche Begünstigung sollten Sie auch mit einem Steuerberater klären.
Das Antragsformular sowie der Informationsflyer stehen Ihnen im Downloadbereich zur Verfügung.
Entdecken Sie hier sämtliche Planungen, Siegerentwürfe und Ergebnisse der verschiedenen Wettbewerbe und Mehrfachbeauftragungen rund um die Entwicklung der Ortsmitte Altenberge. Erhalten Sie spannende Einblicke in die Ideen, Konzepte und Visionen, die die zukünftige Gestaltung des Ortskerns prägen.
Sebastian Nebel
Kirchstraße 25, 48341 Altenberge
Tel.: 02505 8227
E-Mail: sebastian.nebel@altenberge.de
Internet: www.altenberge.de
Isabell Santüns
Mittelstraße 55, 33602 Bielefeld
Tel.: 0521 584864-28
E-Mail: isabell.santuens@dsk-gmbh.de
Internet: www.dsk-gmbh.de