Verfügungsfonds Ortsmitte

Gestalten Sie die Ortsmitte von Altenberge aktiv mit!

Ziel des Verfügungsfonds Ortsmitte, ist die Verwirklichung kleiner öffentlichkeitswirksamer Maßnahmen. Ihre Idee zur Belebung der Ortsmitte kann anschließend mit 50 % durch die Gemeinde Altenberge, Bund und Land bezuschusst werden.

Wie Sie mithelfen können und wie Sie eine Förderung erhalten, können Sie hier lesen.

 

  • Was wird gefördert?

    Investitionsvorbereitende Maßnahmen, wie z. B.:

    • Befragungen und Wettbewerbe
    • Analysen und Konzepte zur Umsetzung investiver Maßnahmen

    Investive Maßnahmen, wie z.B.:

    • punktuelle Straßenumgestaltung
    • Beleuchtungselemente
    • Beschilderungs-, Informations- und Leitsysteme
    • Begrünung
    • Ergänzung des vorhandenen Mobiliars
    • Kunstobjekte

    Beispiele für Projekte sind Blumenbeete, Fahrradständer, Bänke oder auch Spielgeräte.

    Nicht förderfähig sind Maßnahmen, die ausschließlich der Gewinnerzielung dienen.

  • Wer kann einen Antrag stellen?
    • Einzelpersonen
    • Unternehmen
    • Vereine und Bürgerinitiativen
    • Verbände
    • gemeinnützige Träger
    • Bildungs- und Betreuungseinrichtungen
  • Wie wird gefördert?

    Gefördert werden Investitionskosten, Sachkosten und Honorarkosten.

    50 % dieser Kosten werden durch private Mittel finanziert, die weiteren 50 % werden durch Fördermittel bezuschusst.

    Die Förderung ist auf 7.000 € begrenzt. Die Gesamtkosten müssen jedoch mindestens 500 € betragen, da die Zuschusshöhe bei mindestens 250 € liegen muss.

  • Wo wird gefördert?

    Die Projekte müssen sich im Programmgebiet -“Verfügungsfonds Ortsmitte” – befinden:
    Programmgebiet Verfügungsfonds

  • Wie funktioniert das Verfahren?
    1. Schriftlicher Antrag an die Gemeinde Altenberge und die DSK inklusive Kostenermittlung.
      Anschließend wird von der DSK eine Förderberechnung erstellt.
    2. Beschluss des Vergabegremiums über Förderung
      und anschließende Bewilligung durch die Gemeinde Altenberge
    3. Beauftragung und Durchführung der Maßnahmen
    4. Vorlage Kostennachweise bei der Gemeinde innerhalb von zwei Monaten nach Projektende
    5. Prüfung Kostennachweise durch Gemeinde/DSK und Auszahlung Fördermittel
  • Kann ich mich nur finanziell beteiligen?

    Sollten Sie sich finanziell am Verfügungsfonds Ortsmitte beteiligen, können Sie Ihr Engagement als Spende steuerlich geltend machen.

    Über die Beteiligung an Projekten, die den nachfolgenden Bereichen zugeordnet werden können, kann eine Spendenbescheinigung von der Gemeinde Altenberge ausgestellt werden:

    • Kunst und Kultur
    • Denkmalschutz und Denkmalpflege
    • Kriminalprävention
    • Sport
    • Heimatpflege und Heimatkunde
    • traditionelles Brauchtum
    • bürgerschaftliches Engagement zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke